Rechtsprechung
   BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5420
BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02 (https://dejure.org/2003,5420)
BVerfG, Entscheidung vom 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02 (https://dejure.org/2003,5420)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Juni 2003 - 1 BvR 1573/02 (https://dejure.org/2003,5420)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5420) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Benachteiligung einer allein erziehenden Frau bei der Ausbildungsförderung - Auslegung des Begriffs "wichtiger Grund" in BAföG § 7 Abs 3 S 1 Nr 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 6 Abs. 2; BAföG § 7 Abs. 3 S. 1 Nr. 1
    Familienfreundliche Auslegung von Vorschriften des BAföG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3548 (Ls.)
  • NVwZ 2003, 1249
  • FamRZ 2003, 1263
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Bedeutung und Reichweite des Grundrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG geklärt (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 47, 46 [76]; 88, 203 [260 f.]).
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Bedeutung und Reichweite des Grundrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG geklärt (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 47, 46 [76]; 88, 203 [260 f.]).
  • BVerfG, 26.11.1999 - 1 BvR 653/99

    Zur Ausbildungsförderung von Personen, die die gesetzliche Altersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02
    Die Ausführungen der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 26. November 1999 (FamRZ 2000, S. 476) zur Auslegung und Anwendung von § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 und Satz 3 BAföG sind auch für die Frage von Bedeutung, ob ein "wichtiger Grund" im Sinn von § 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BAföG vorliegt.
  • BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52

    Erziehungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind Bedeutung und Reichweite des Grundrechts nach Art. 6 Abs. 2 GG geklärt (vgl. BVerfGE 4, 52 [57]; 47, 46 [76]; 88, 203 [260 f.]).
  • OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12

    "Regelmäßige Teilnahme" i.S.v. § 9 S. 4 AFBG auch bei entschuldigten Fehlzeiten;

    Vor diesem Hintergrund dürfen Alleinerziehende, die sich die Pflege nicht mit dem Partner teilen können, nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 und Kammerbeschl. v. 11. Juni 2003, FamRZ 2003, 1263; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7 Rn. 42.4 und Beschl. v. 3. Juli 1985, BVerfGE 70, 230).
  • BVerwG, 21.04.2004 - 5 B 3.04

    Anspruch auf Gewährung elternunabhängiger Ausbildungsförderung - Berücksichtigung

    Die Klägerin wird als allein erziehende Mutter bei der Förderung ihrer Ausbildung nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber verheirateten Frauen oder Personen benachteiligt, die sich ohne wirtschaftliche Sorgen ganz der Kindererziehung widmen können (vgl. zu derartigen Fällen etwa BVerfG, 1. Senat 2. Kammer, Beschluss vom 26. November 1999 - 1 BvR 653/99 - <FamRZ 2000, 476>, und 3. Kammer, Beschluss vom 11. Juni 2003 - 1 BvR 1573/02 - ), denn sie kann auch bei der von ihr als diskriminierend angesehenen elternabhängigen Förderung (einschließlich der ihr bewilligten Vorausleistungen) unzumutbare Benachteiligungen bei der Ausbildung vermeiden (vgl. S. 22 des Urteils).
  • VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14

    Rückforderung von Vorschussleistungen nach dem

    Vor diesem Hintergrund dürfen Alleinerziehende, die sich die Pflege nicht mit dem Partner teilen können, nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 und Kammerbeschl. v. 11. Juni 2003, FamRZ 2003, 1263; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7 Rn. 42.4 und Beschl. v. 3. Juli 1985, BVerfGE 70, 230).".
  • BVerwG, 21.04.2004 - 5 PKH 4.04

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung des Anwaltszwanges - Anspruch auf Bewilligung von

    Die Klägerin wird als allein erziehende Mutter bei der Förderung ihrer Ausbildung nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber verheirateten Frauen oder Personen benachteiligt, die sich ohne wirtschaftliche Sorgen ganz der Kindererziehung widmen können (vgl. zu derartigen Fällen etwa BVerfG, 1. Senat 2. Kammer, Beschluss vom 26. November 1999 - 1 BvR 653/99 - <FamRZ 2000, 476>, und 3. Kammer, Beschluss vom 11. Juni 2003 - 1 BvR 1573/02 - ), denn sie kann auch bei der von ihr als diskriminierend angesehenen elternabhängigen Förderung (einschließlich der ihr bewilligten Vorausleistungen) unzumutbare Benachteiligungen bei der Ausbildung vermeiden (vgl. S. 22 des Urteils).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht